Gleichhaltung von schulischen Ausbildungsabschlüssen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen gemäß § 34a BAG
- Bürokauffrau/mann – abgeschlossene Lehre (Lehrzeit und LAP)
- Restaurantfachfrau/mann – abgeschlossene Lehre (Lehrzeit und LAP)
- Koch/Köchin (abgeschlossene Lehrzeit ohne LAP)
- Hotel- und Gastgewerbeassistentin
- Unternehmerprüfung (die Reife- und Diplomprüfung ersetzt den theoretischen Teil)
- Gastgewerbliche Konzession bei 3-monatigem Pflichtpraktikum in der Gastronomie (Ansuchen bei der WKO)
Möglichkeiten nach der Reife- und Diplomprüfung
- Hochschulstudien
- Fachhochschulstudien
- Akademiestudien
- Kollegstudien
Weiterführende Bildungsgänge für
- Sozialberufe
- Pflegeberufe
- Gesundheitsberufe
Direkter Einstieg in Berufe der Bereiche
- Wirtschaft
- Verwaltung
- Tourismus
- Ernährung