Berufs- und Studienberechtigungen

Gleichhaltung von schulischen Ausbildungsabschlüssen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen gemäß § 34a BAG

  • Bürokauffrau/mann  – abgeschlossene Lehre (Lehrzeit und LAP)
  • Restaurantfachfrau/mann – abgeschlossene Lehre (Lehrzeit und LAP)
  • Koch/Köchin (abgeschlossene Lehrzeit ohne LAP)
  • Hotel- und Gastgewerbeassistentin
  • Unternehmerprüfung (die Reife- und Diplomprüfung ersetzt den theoretischen Teil)
  • Gastgewerbliche Konzession bei 3-monatigem Pflichtpraktikum in der Gastronomie (Ansuchen bei der WKO)

Möglichkeiten nach der Reife- und Diplomprüfung

  • Hochschulstudien
  • Fachhochschulstudien
  • Akademiestudien
  • Kollegstudien

Weiterführende Bildungsgänge für

  • Sozialberufe
  • Pflegeberufe
  • Gesundheitsberufe

Direkter Einstieg in Berufe der Bereiche

  • Wirtschaft
  • Verwaltung
  • Tourismus
  • Ernährung